23.01.2008 Bundesfinanzhof urteilt zur Pendlerpauschale

Soeben hat der Bundesfinanzhof (BFH) auf seiner Bundesfinanzhof seine Entscheidung zur Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2007 veröffentlicht.

Der BFH hält die Neuregelung der Pendlerpauschale (Fahrten Wohnung – Arbeit erst ab dem 21. Kilometer absetzbar) für verfassungswidrig, setzt das Verfahren aus und holt eine Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht ein.

Der Gesetzgeber hat seinerzeit die Kürzung der Pendlerpauschale mit dem sog. Werkstorprinzip (die berufliche Sphäre beginnt am Werkstor – die Fahrt dorthin ist privat bzw. gemischt veranlasst) begründet. Der BFH führt nun aus, dass das grundgesetzlich verankerte Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (Erwerbsaufwendungen müssen abziehbar sein) Vorrang vor dem Werkstorprinzip habe und stuft die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eindeutig als steuermindernd abzugsfähige Werbungskosten ein.

Hierzu führt der BFH aus:

„Der Weg zur Arbeitsstätte ist notwendige Voraussetzung zur Erzielung von Einkünften. Da der Arbeitnehmer regelmäßig nicht am Ort seiner beruflichen Tätigkeit wohnt und auch nicht wohnen kann, kann er nur tätig werden, wenn er sich zur Arbeitsstätte begibt. Denkt man sich die Erwerbstätigkeit weg, entfallen die für den Weg zur Arbeitsstätte erforderlichen Aufwendungen.“

Damit wird eindeutig festgestellt, dass es sich bei den Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte nicht um gemischte (private und berufliche) Aufwendungen handelt (das war die Gesetzesbegründung!). Die 20km-Grenze sei mit dem behaupteten Übergang zum sog. Werkstorprinzip nicht vereinbar, nicht erklärbar und nicht gerechtfertigt.

Für Nutzer von Dienstwagen (egal ob Angestellte[r] oder Selbständige[r]) schließt sich die Frage an, ob der geldwerte Vorteil für die Fahrten Wohnung – Arbeit überhaupt zu versteuern ist, wenn genau diese Fahrten – so der Gesetzgeber – privat veranlasst sind. Handelt es sich um Privatfahrten, wären diese gesetzeslogisch bereits mit der sog. 1%-Regelung abgegolten.

Nun bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Verlautbarungen nach soll aber diese Entscheidung noch in 2008 ergehen.

Zu gegebener Zeit werde ich Sie über den Ausgang des Verfahrens informieren. Beachten Sie bitte auch die nachstehenden Informationen zur „Geschichte der Pendlerpauschale“. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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