17.12.2007 Offenlegung des Jahresabschlusses

Am 5.11.2007 fand im Bundesministerium der Justiz in Berlin unter Leitung der zuständigen Bundesministerin Brigitte Zypries eine Veranstaltung zur elektronischen Offenlegung von Jahresabschlüssen statt, an der für den Deutschen Steuerberaterverband sein Präsident StB/ vBP Jürgen Pinne und sein Hauptgeschäftsführer RA/ FAStR Prof. Dr. Axel Pestke teilnahmen.

Die Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sowie bestimmte Personengesellschaften (GmbH & Co. KG).

Es ist bekannt geworden, dass erst ein kleiner Teil der Kapitalgesellschaften bis heute veröffentlich hat. Anders als in der Vergangenheit wird zukünftig bei Nichtveröffentlichung ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.

Ordnungsgelder würden allerdings zunächst in jedem einzelnen Falle angedroht. Der Bundesanzeiger teile säumige Unternehmen dem Bundesamt für Justiz automatisch mit. Das Bundesamt leite dann in jedem Fall einer Säumnis ein Verfahren gegen das betreffende Unternehmen ein. Für die Mitteilung durch den Bundesanzeiger entstehe eine Gebühr von 50,00 Euro. Das Androhnungsschreiben des Bundesamtes fordere das säumige Unternehmen dann auf, innerhalb von sechs Wochen nach Zugang den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und drohe ein Zwangsgeld zwischen 2.500,00 und 25.000,00 Euro an.

Folglich entstehen bei Nichtveröffentlichung in jedem Fall zukünftig Gebühren, die bei Übermittlung des Jahresabschlusses 2006 bis zum genannten Termin auf jeden Fall vermeidbar sind.

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