Rechnungswesen

Zu den Kernbereichen des Rechnungswesens gehören die Finanzbuchführung, der Jahresabschluss und die Lohnbuchführung. Eine umfassende, unbürokratische und zügige Abwicklung gewährleistet eine aktuelle Auswertung für unsere gemeinsamen Besprechungen.

Im Falle einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt oder einen Sozialversicherungsträger stehe ich Ihnen vorbereitend und begleitend zur Verfügung.

Lohnbuchführung

Im Rahmen der laufenden Lohnbuchführung werden die Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter erstellt sowie sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten unbürokratisch abgewickelt.

Die Auswertungspakete sind maßgeschneidert. So bekommen Sie nur jene Auswertungen, die Sie wirklich benötigen oder für Ihre Akten gerne archivieren möchten – in Papierform oder als praktische pdf-Datei.

Um Ihnen Arbeit abzunehmen und Rückfragen zu vermeiden, habe ich Arbeitshilfen entwickelt, die Sie im Download-Bereich finden. So wird ein optimaler und korrekter Ablauf der Lohnbuchführung sichergestellt.

Finanzbuchführung

Die laufende Finanzbuchhaltung dient nicht nur der Erledigung steuerlicher Pflichten, wie der Erstellung der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen. Sie gibt auch Einblicke in unternehmensinterne Geschehnisse.

Ihre aktuellen Daten sind die Grundlage für meine Beratung – sowohl betriebswirtschaftlich als auch steuerlich. Ich zeige Ihnen Stärken und Schwächen auf und gemeinsam erarbeiten wir optimale Lösungen zur Erreichung Ihrer Unternehmensziele.

Ich verfolge stets die wirtschaftliche Entwicklung meiner Mandanten. Das ermöglicht mir die laufenden Steuervorauszahlungen frühzeitig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Mit optimalen und zeitnahen Steuergestaltungen können hohe Nachzahlungen häufig vermieden werden.

Die Prüfung der Eingangsrechnungen auf Übereinstimmung mit den umsatzsteuerlichen Anforderungen bei der Kontierung der Unterlagen gewährleistet, dass eventuell erforderliche Korrekturen seitens Ihres Lieferanten unverzüglich vorgenommen werden können und somit bei Betriebsprüfungen nicht zu Beanstandungen führen.

Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Einhaltung der handelsrechtlichen und/oder steuerrechtlichen Vorschriften für Firmen aller Größen und Rechtsformen.

Die Analyse und Auswertung des Jahresabschlusses dient als Grundlage für Gespräche zur Optimierung des Ergebnisses und nicht zuletzt für Kreditverhandlungen.

Für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften übernehme ich gerne die Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger unabhängig davon, ob Sie zu meinem Mandantenstamm gehören.