Was passiert, wenn ich die fälligen Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitgeber nicht pünktlich zahlen kann?

Hierzu eine Pressemitteilung des GKV Spitzenverbands vom 25. März 2020:

„Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Maßnahmen aus dem Hilfspaket zügig greifen, sodass die Erleichterung der Stundung auf die Monate März und April begrenzt werden soll. Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind. In den kommenden Wochen muss beobachtet werden, wie schnell die verschiedenen Hilfsinstrumente bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommen. Dann ist zu entscheiden, ob die Stundungsregelungen gegebenenfalls verlängert werden müssen.“